Ambulant sozialpädagogische Maßnahmen für junge Straffällige im Landkreis VerdenZugang der TeilnehmerZu den überwiegenden Maßnahmen haben Pflicht-teilnehmer gem. §10 und §§ 45 /47 JGG Zugang.Die Entscheidung über die Teilnahme obliegt dem Gericht und der am Verfahren beteiligten Jugend-gerichtshilfe. Es sind auch freiwillige Maßnahmen möglich.Aufgaben:Einzelbetreuung durch einen BetreuungshelferSoziale GruppenarbeitSoziale Trainingskurse (als zeitlich befristete Reaktion auf bestimmte Trends)Soziale Gruppenarbeit in Form Sozialer Arbeitseinsätze (Fokus Verden)Täter-Opfer-Ausgleich (Verein ambulanter Erziehungshilfen
Die Koordination übernimmt die SoFa e.V.Die ambulant sozialpädagogischen Maßnahmen werden in Kooperation durch SoFa e.V., dem Verein ambulanter Erziehungshilfen e.V. und Fokus gGmBH durchgeführt.Die unterschiedlichen Maßnahmen werden durchweg von Dipl. Sozialpädagogen geleitet, die mehrjährige Erfahrungen in der Arbeit mit delinquenten Jugendlichen und Heranwachsenden haben bzw. durch entsprechende Fortbildungen für diese Tätigkeit qualifiziert sind.Die Finanzierung erfolgt über die Jugendhilfe im Landkreis Verden und dem Landesjugendamt.