Individuelle Begleitung für Kinder, Jugendliche und Familien in belastenden Lebenslagen

Hilfen zur Erziehung

Unsere ambulanten Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII setzen dort an, wo Unterstützung im Alltag gebraucht wird – zu Hause, im sozialen Umfeld und in der individuellen Lebensrealität der Familien.

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Ein Raum mit blauem Teppich und weißen Wänden in dem links ein graues Sofa mit geblümten Kissen steht, davor ein runder Holztisch und rechts daneben zwei blaue Polsterstühle. Über dem Sofa hängt ein Bild in Grüntönen mittig im Raum eine große Korblampe und rechts ist ein großes Fenster
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Sozialpädagogische Familienhilfe

nach §31 SGB VIII

Struktur. Unterstützung. Vertrauen.
Die sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien, die sich in belastenden Lebenssituationen befinden und dabei Unterstützung im Alltag benötigen. Unsere Fachkräfte begleiten Familien regelmäßig über einen längeren Zeitraum – auf Augenhöhe, lösungsorientiert und mit einem systemischen Blick.

Gemeinsam mit den Familien entwickeln wir Strategien, um Alltagsherausforderungen zu bewältigen, Konflikte zu klären und elterliche Kompetenzen zu stärken. Die Hilfe erfolgt auf freiwilliger Basis, ist eng mit dem Jugendamt abgestimmt und orientiert sich an den individuellen Ressourcen der Familie.

Darum geht es:

  • Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Strukturierung des Familienalltags
  • Unterstützung bei Erziehungsfragen
  • Krisenintervention & Kinderschutz

Erziehungsbeistandschaft

nach § 30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder oder Jugendliche individuell in ihrer Entwicklung und bezieht das familiäre Umfeld mit ein. Ziel ist es, Selbstbewusstsein und Handlungskompetenz zu fördern und Übergänge – etwa in Schule, Ausbildung oder Verselbstständigung – zu begleiten. Die Hilfe ist flexibel und orientiert sich am konkreten Lebensumfeld des jungen Menschen.

Intensive sozialpädagogische Einzelmaßnahme (ISE)

nach § 35 SGB VIII

Die ISE richtet sich an Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf, die mit klassischen Hilfeformen nicht (mehr) erreicht werden. Unsere Fachkräfte arbeiten beziehungsorientiert, niedrigschwellig und mit einem hohen Maß an Verlässlichkeit. Die Maßnahme findet oft im Lebensumfeld des jungen Menschen statt – flexibel, kreativ und individuell.

Clearing

i. d. R. nach § 27 Abs. 2 SGB VIII (Flexible Hilfen)

In der Clearingphase wird gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen, der Familie und dem Jugendamt der konkrete Unterstützungsbedarf ermittelt. Ziel ist eine fundierte Einschätzung, die als Grundlage für die Auswahl der passenden Hilfeform dient. Dabei arbeiten wir ressourcenorientiert, sensibel, systemisch und fachlich klar. Das Clearing dient dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) als Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der nachfolgenden Hilfeform.

Begleiteter Umgang (BU)

nach § 18 Abs. 3 SGB VIII

Beim begleiteten Umgang ermöglichen wir Kindern den geschützten Kontakt zu getrennt lebenden Elternteilen oder anderen Bezugspersonen. Wir gestalten die Umgänge verlässlich, unterstützend und mit Blick auf das Wohl des Kindes. Die Maßnahme kann sowohl gerichtlich angeordnet als auch im Einvernehmen mit Eltern und Jugendamt vereinbart werden.

Mehrere gelbe und weiße Karten mit Sprüchen drauf liegen auf einer hölzernen Tischplatte verteilt. Zwei Leute greifen danach, um sie umzudrehen und am Rand vom Bild steht ein weißer Becher aus einem Metallgitter in dem zwei Kugelschreiber in Blau und Grün sind

Jugendberufshilfe

nach § 13 SGB VIII

Unsere Angebote zur Jugendberufshilfe unterstützen junge Menschen beim Einstieg ins Berufsleben. Neben Orientierung und Bewerbungstrainings bieten wir individuelle Begleitung bei Übergängen und Krisen. Die Maßnahmen sind praxisnah, motivierend und orientieren sich an den individuellen Ressourcen der Teilnehmenden.

Flexible Hilfen & fallübergreifende Gemeinwesenarbeit

nach § 27 Abs. 2 SGB VIII

Wir entwickeln in Absprache mit den öffentlichen Trägern kreative, niedrigschwellige Hilfen, die sich nicht direkt in ein Standardformat einordnen lassen. Dazu gehören fallübergreifende Projekte im Sozialraum ebenso wie aufsuchende Beratungssettings und gruppenpädagogische Formate.

8a-Beratung im Kinderschutz

Wenn Fachkräfte im Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, stehen wir beratend zur Seite.

Im Auftrag des Jugendamts bieten unsere insoweit erfahrenen Fachkräfte nach § 8a SGB VIII vertrauliche, anonyme Beratung für Berufsgeheimnisträger_innen wie Lehrkräfte, Erzieher_innen oder Sozialarbeiter_innen an. Ziel ist es, gemeinsam eine fundierte Einschätzung vorzunehmen, Handlungssicherheit zu gewinnen und das Wohl des Kindes bestmöglich zu schützen.

Die Beratung erfolgt überwiegend aufsuchend – direkt in der jeweiligen Einrichtung oder nach Absprache in unseren Räumen. Neben Fallbesprechungen bieten wir Orientierung im 8a-Verfahren, stärken Ressourcen und reflektieren gemeinsam mögliche Wege – auch jenseits einer offiziellen Meldung.

Es ist schräg in eine größere Küche mit weißen Schränken und dunklen Arbeitsplatten links und rechts und weißen Wänden fotografiert worden. Rechts sieht man einen Herd der etwas höher im Schrank eingebaut ist, auf der Arbeitsfläche links daneben eine Kaffeemaschine. Auf der linken Seite der Küche ist das Kochfeld und in der Ecke steht ein Gerät für Sprudelwasser. In der Mitte ist der helle Boden mit Fliesen und eine weiße Tür neben der links eine Uhr an der Wand hängt

Betreutes Jugendwohnen (BJW)

nach § 34, oder § 35 (ggf. in Verbindung mit § 41 oder § 30 SGB VIII)

Für Jugendliche und junge Volljährige, die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, bieten wir Betreutes Jugendwohnen an – in eigenen Wohnungen oder Trägerwohnungen. Die pädagogische Begleitung erfolgt individuell, ressourcenorientiert und mit dem Ziel der Verselbstständigung.

Wir bieten auch ein engmaschigeres Setting zum verselbstständigenden Wohnen in Weitzmühlen an. Weitere Infos gibt es hier: [Link zu Weitzmühlen]

Ambulante Beschwerdestellen für stationäre Jugendhilfeträger

Unsere Kinderschutzfachkräfte besuchen regelmäßig stationäre Jugendhilfeeinrichtungen und stehen jungen Menschen dort als externe, neutrale Ansprechpartner_innen zur Verfügung. Wir hören zu, beraten bei Fragen oder Problemen – und unterstützen bei der Klärung von Beschwerden oder Konflikten.

Unser Ziel: Die Rechte junger Menschen stärken, Vertrauen schaffen und gemeinsam gute Lösungen finden. Das Angebot ist freiwillig und richtet sich direkt an die Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen – ganz im Sinne des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes.

Sozialpädagogische Angebote im Kontext des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)

Unsere Arbeit im Bereich JGG richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und pädagogische Unterstützung benötigen. Ziel ist es, junge Menschen bei der Aufarbeitung ihres Handelns zu begleiten, soziale Kompetenzen zu stärken und neue Perspektiven zu eröffnen.

Unsere Fachkräfte arbeiten auf Augenhöhe, verbindlich und ressourcenorientiert. In enger Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe setzen wir auf individuell zugeschnittene Maßnahmen – etwa soziale Trainingskurse, Betreuungsweisungen, gemeinnützige Arbeit oder Begleitung im Täter-Opfer-Ausgleich.

Die Unterstützung erfolgt im direkten Lebensumfeld der Jugendlichen – flexibel, alltagsnah und mit dem Ziel, Rückfälle zu vermeiden und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Der Draht zu uns…

Die Koordinationen im Bereich Hilfen zur Erziehung übernehmen die Organisation und Verantwortung für Fallvergabe, Personaleinsatz sowie pädagogische Begleitung und Anleitung der Fachkräfte.

Es gibt Fragen zu unseren Angeboten im Bereich Hilfen zur Erziehung oder den Wunsch, mit uns zusammenarbeiten?

Eine brünette Frau die die Haare zusammengebunden hat, steht mit einer Bluse aus Jeansstoff, einer Armbanduhr, grünem Nagellack und vor dem Bauch aufeinandergelegten Armen vor einem Baum und lächelt freundlich frontal in die Kamera. Im Hintergrund sind ein Fenster, ein grauer Zaun und eine Bank zu sehen
Anna Obuchowicz
Fachbereichskoordination für Hilfen zur Erziehung und Schulassistenzen in Niedersachsen
Ein Mann in einem dunkelblauen Hemd, mit Armbanduhr, hellblauen Augen, leichtem Bart und Glatze, der an einer Glastür mit blauem Rahmen lehnt
Tobias Müller
Fachbereichskoordination für Hilfen zur Erziehung, Jugend & Kultur und Schulassistenzen in Bremen und Diepholz
Ein herzlich lächelnder Mann in weißem Shirt mit hellgrauem, offenen Hemd, Glatze und leichtem Bart lehnt am hellblauen Rahmen einer Tür mit Fenster und sieht in die Ferne
Noell Wagner
Fachbereichskoordination für Hilfen zur Erziehung und Jugend & Kultur in Bremen und Diepholz